1.1 Kulu erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, sofern vorhanden, werden nicht anerkannt, auch wenn die Agentur diese kennt, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Agentur widerspricht Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs der Agentur gegen die AGB des Kunden bedarf es nicht.
1.4 Der Kunde wird über Änderungen der AGB informiert; sie gelten als vereinbart, sofern der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht; in der Information wird der Kunde ausdrücklich auf die Folge seines Schweigens hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Vor Auftragserteilung weist die Agentur den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter von "Social-Media-Kanälen" (z. B. Facebook; im Folgenden "Anbieter") sich in ihren Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten, Anzeigen oder werbliche Auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Dementsprechend sind Anbieter nicht verpflichtet, Inhalte oder Informationen an Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher ein von der Agentur nicht kalkulierbares Risiko, dass Anzeigen oder werbliche Auftritte ohne Angabe von Gründen entfernt werden. Zwar bieten Anbieter im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers die Möglichkeit zur Stellungnahme an; der Inhalt wird jedoch auch in diesem Fall unverzüglich entfernt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustands kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und macht diese auch zur Grundlage von Kundenaufträgen. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines etwaigen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der "Social-Media-Kanäle" einzuhalten. Aufgrund der aktuell geltenden Nutzungsbedingungen und der Tatsache, dass jeder Nutzer leicht eine Rechtsverletzung mit dem Ziel behaupten kann, Inhalte entfernen zu lassen, kann die Agentur nicht gewährleisten, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.
Hat ein potenzieller Kunde die Agentur bereits im Vorfeld zur Entwicklung eines Konzepts eingeladen und nimmt die Agentur diese Einladung vor Abschluss des Hauptvertrags an, gilt Folgendes:
3.1 Durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur entsteht zwischen dem potenziellen Kunden und der Agentur ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch dieser Vertrag basiert auf den AGB.
3.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Entwicklung eines Konzepts kostenintensive Leistungen erbringt, obwohl der Kunde selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3 Soweit sie die für den urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, sind die sprachlichen und grafischen Teile des Konzepts durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt. Dem potenziellen Kunden ist es bereits aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet, diese Teile ohne Zustimmung der Agentur zu nutzen oder zu bearbeiten.
3.4 Darüber hinaus enthält das Konzept werberelevante Ideen, die die für den urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen und daher nicht durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Solche Ideen entstehen am Anfang jedes kreativen Prozesses und können als kreativer Funke für alle nachfolgenden Arbeitsergebnisse und damit als Ursprung der Marketingstrategie definiert werden. Geschützt sind daher jene Elemente des Konzepts, die einzigartig sind und die Marketingstrategie prägen. Als Ideen im Sinne dieser Vereinbarung gelten insbesondere Werbeslogans, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw., auch wenn sie die für den urheberrechtlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen.
3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur im Rahmen des Konzepts präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrags weder kommerziell zu verwerten oder verwerten zu lassen noch zu nutzen oder nutzen zu lassen.
3.6 Ist der potenzielle Kunde der Ansicht, dass die Agentur ihm Ideen präsentiert hat, die er bereits vor der Präsentation hatte, hat er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Präsentation per E-Mail mitzuteilen und Beweismittel beizufügen, die eine zeitliche Zuordnung ermöglichen.
3.7 Andernfalls gehen die Parteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Nutzt der Kunde die Idee, ist davon auszugehen, dass die Agentur hierfür eine Vergütung erhalten hat.
3.8 Der potenzielle Kunde kann von seinen Pflichten nach dieser Klausel befreit werden, wenn er eine angemessene Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zahlt. Diese Befreiung wird erst nach Eingang der vollständigen Vergütungszahlung bei der Agentur wirksam.
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vorgaben des Agenturvertrags oder einer etwaigen Auftragsbestätigung der Agentur sowie aus einem etwaigen Briefing-Protokoll ("Angebotsunterlagen"). Nachträgliche Änderungen der Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Bei der Ausführung des Auftrags ist die Agentur im Rahmen der vom Kunden vorgegebenen Vorgaben in ihrer Gestaltung frei.
4.2 Sämtliche Leistungen der Agentur (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Korrekturabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbausdrucke und elektronischen Dateien) sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt durch den Kunden freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Freigabe, gelten sie als vom Kunden genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als vom Kunden abgenommen.
4.3 Der Kunde hat der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zugänglich zu machen. Der Kunde hat die Agentur über alle Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auftrags relevant sind, auch wenn sie erst im Laufe der Auftragsausführung bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten aufgrund seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
4.4 Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die von ihm zur Auftragsausführung bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Logos usw.) auf mögliche Urheberrechte, Markenrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu klären (Rechteklärung) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den gewünschten Zweck verwendet werden dürfen. Bei bloß leichter Fahrlässigkeit oder sofern die Agentur ihrer Warnpflicht gegenüber dem Kunden nachgekommen ist, haftet die Agentur (zumindest im Verhältnis zwischen Agentur und Kunde) nicht für eine Verletzung solcher Rechte Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen, hat der Kunde die Agentur schad- und klaglos zu halten und der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter zu unterstützen. Zu diesem Zweck hat der Kunde der Agentur sämtliche Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
5.1 Die Agentur ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Leistungen selbst zu erbringen, fachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen und/oder einen Dritten mit der Erbringung solcher Leistungen zu beauftragen ("Fremdleistung").
5.2 Die Beauftragung Dritter im Zusammenhang mit einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden. Die Agentur wählt den jeweiligen Dritten sorgfältig aus und stellt sicher, dass dieser entsprechend qualifiziert ist.
5.3 Der Kunde übernimmt gegenüber Dritten Verpflichtungen, die über den Vertrag hinaus fortbestehen. Dies gilt ausdrücklich auch im Fall der Kündigung des Agenturvertrags aus wichtigem Grund.
6.1 Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind angegebene Liefer- oder Leistungsfristen nur annähernd und unverbindlich. Verbindliche Fristvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten oder von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die mit zumutbaren Mitteln nicht verhindert werden können, ruhen die Leistungspflichten für Dauer und Umfang des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate an, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fälle, in denen (a) die Erbringung einer Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder sich weiter verzögert, obwohl dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt wurde; (b) der Kunde wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z. B. die Verpflichtung zur Zahlung eines fällig gestellten Betrags oder Mitwirkungspflichten, trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiterhin vertritt. (c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und der Kunde auf Verlangen der Agentur vor Leistungserbringung durch die Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch geeignete Sicherheiten stellt;
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Setzung einer Nachfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Behebung der Vertragsverletzung wiederholt wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verletzt.
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Ab einem Vertragsvolumen mit einem (Jahres-)Budget oder bei Verträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen, Vorausrechnungen auszustellen oder Akontozahlungen zu verlangen.
8.2 Die Honorare verstehen sich als Nettohonorare zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wurde im Einzelfall keine Honorarvereinbarung getroffen, hat die Agentur Anspruch auf marktübliche Honorare für die erbrachten Leistungen sowie für die Übertragung von Urheber- und Kennzeichenrechten.
8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarten Honorare abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten. Sämtliche der Agentur entstehenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4 Von der Agentur erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wird absehbar, dass die tatsächlichen Kosten den schriftlichen Kostenvoranschlag der Agentur um mehr als 15 Prozent überschreiten, wird die Agentur den Kunden auf diese höheren Kosten hinweisen. Die Kostenerhöhung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen nennt. Kostenerhöhungen bis zu 15 Prozent müssen nicht gesondert angezeigt werden. Eine solche Abweichung vom Kostenvoranschlag gilt von Beginn an als vom Kunden akzeptiert.
8.5 Ändert oder storniert der Kunde beauftragte Arbeiten einseitig, ohne die Agentur einzubeziehen, und ungeachtet sonstiger regelmäßiger Betreuung durch diese, hat der Kunde der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß Honorarvereinbarung zu vergüten und sämtliche angefallenen Kosten zu ersetzen. Sofern die Arbeiten nicht aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur storniert werden, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das für diesen Auftrag insgesamt vereinbarte Honorar (Provision) zu zahlen. Ferner ist die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen der Vertragspartner der Agentur, schad- und klaglos zu halten. Durch Zahlung der Honorare erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an bereits ausgeführten Arbeiten; nicht umgesetzte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.
9.1 Das Honorar ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Gleiches gilt für alle verrechneten Barauslagen und sonstigen Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Honorars einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden gesetzliche Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe berechnet. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde außerdem, der Agentur die entstandenen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Dies umfasst jedenfalls die Kosten von zwei Mahnschreiben zum marktüblichen Entgelt von derzeit mindestens EUR 20 pro Schreiben sowie die Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Einziehung der ausstehenden Forderungen beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.
9.3 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Agentur Leistungen oder Teilleistungen aus anderen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen sofort fällig stellen.
9.4 Darüber hinaus ist die Agentur bis zur Zahlung des ausstehenden Betrags nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Zahlung der Honorare bleibt unberührt.
9.5 Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich die Agentur das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung von Raten oder Nebenforderungen die sofortige Zahlung der gesamten noch offenen Schuld zu verlangen.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der Agentur mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.1 Das Eigentum an sämtlichen Leistungen der Agentur, einschließlich Leistungen im Zusammenhang mit Präsentationen (z. B. Vorschläge, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), einschließlich Teilen davon, sowie an den einzelnen Werkstücken und Originalentwürfen verbleibt bei der Agentur; die Agentur kann jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, deren Rückgabe verlangen. Durch Zahlung der Honorare erwirbt der Kunde das Recht, die Leistungen für den vereinbarten bestimmten Zweck zu nutzen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Zahlung der dafür von der Agentur verrechneten Honorare voraus. Nutzt der Kunde die Leistungen der Agentur bereits vor diesem Zeitpunkt, beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen und/oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für den Kunden tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
10.3 Eine Nutzung der Leistungen der Agentur über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus bedarf der Zustimmung der Agentur, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Dafür steht der Agentur und dem Urheber ein gesondertes angemessenes Entgelt zu.
10.4 Nach Ablauf des Agenturvertrags bedarf auch die Nutzung von Leistungen der Agentur und/oder von Werbemitteln, für die die Agentur Konzepte oder Entwürfe entwickelt hat, der Zustimmung der Agentur, unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht.
10.5 Im ersten Jahr nach Beendigung des Vertrags hat die Agentur für jede in Absatz 4 beschriebene Nutzung Anspruch auf die im abgelaufenen Vertrag vereinbarten vollen Agenturhonorare. Im zweiten und dritten Jahr nach Vertragsende hat die Agentur nur Anspruch auf die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Gegenleistung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsbeendigung fallen keine Agenturhonorare mehr an.
10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede unrechtmäßige Nutzung in Höhe des Doppelten des angemessenen Entgelts für eine solche Nutzung.
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln sowie bei sämtlichen Werbe- und Promotionsmaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Agentur ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihre Website, durch Nennung des Firmennamens und des Firmenlogos des Kunden auf die aktuelle oder frühere Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen; der Kunde hat das Recht, seine Zustimmung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Erbringung der Leistung durch die Agentur, und versteckte Mängel spätestens innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als abgenommen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen.
12.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Ersatzlieferung/Ersatzleistung durch die Agentur. Die Agentur behebt die Mängel innerhalb angemessener Frist; der Kunde hat der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für die Agentur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen oder eine gesetzlich vorgesehene Entgeltminderung zu verlangen. Im Fall der Verbesserung hat der Kunde den mangelhaften (körperlichen) Gegenstand auf eigene Kosten einzusenden.
12.3 Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Leistung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Verwaltungsrecht. Die Agentur ist lediglich zu einer groben Prüfung der Rechtmäßigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit oder nachdem sie eine etwaige Warnpflicht gegenüber dem Kunden erfüllt hat, haftet die Agentur nicht für die Rechtmäßigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Sache bzw. Abnahme der Werkleistung, soweit gesetzlich zulässig. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die Agentur wegen Mängelansprüchen Dritter, insbesondere im Sinne der §§ 445a, 445b BGB, verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen, Mängelrügen oder sonstiger Einwendungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder beruhen auf demselben Vertragsverhältnis und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum behaupteten Mangel. Die Beweislastumkehr zugunsten von Verbrauchern gemäß § 477 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde als Unternehmer handelt und dies gesetzlich zulässig ist.
13.1 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Agentur für einfache Fahrlässigkeit, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung, ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Agentur haftet für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe des § 278 BGB. Soweit die Haftung der Agentur nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung dieser Personen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
13.2 Jede Haftung der Agentur für Ansprüche, die gegenüber dem Kunden aufgrund von durch die Agentur erbrachten Leistungen (z. B. Werbe- und Promotionsmaßnahmen) geltend gemacht werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Agentur ihrer Informationspflicht nachgekommen ist oder eine solche Pflicht selbst bei leichter Fahrlässigkeit nicht erkennen konnte. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Prozesskosten, Rechtsanwaltskosten des Kunden oder Kosten der Urteilsveröffentlichung oder für etwaige Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Übernahme einer Garantie und nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf den Nettovertragswert begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften; soweit gesetzlich zulässig, verjähren sonstige Schadenersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Kontaktperson, Geschäftsanschrift und sonstige Anschriften des Kunden, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartendaten und UID-Nummer, zum Zweck der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie zu eigenen Werbe- und Promotionszwecken der Agentur elektronisch erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen, beispielsweise durch Zusendung von Angeboten, Werbebroschüren oder Newslettern (in Papierform oder elektronischer Form) sowie zum Zweck des Hinweises auf die aktuelle oder frühere Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde erklärt sich bis auf Widerruf mit der Zusendung elektronischer Post zu Werbzwecken einverstanden.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief an die angegebenen Kontaktdaten widerrufen werden.
Der Vertrag sowie alle daraus resultierenden wechselseitigen Rechte und Pflichten und sämtliche Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen deutschem materiellem Recht; dessen Kollisionsnormen sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Werden Waren versendet, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Waren dem von ihr ausgewählten Beförderer übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
16.3 Soweit in diesem Dokument zur Bezeichnung natürlicher Personen ausschließlich die männliche Form verwendet wird, bezieht sie sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Wird auf eine bestimmte Person Bezug genommen, ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.